Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 3 interessanten Entscheidungen zum Thema „Abgrenzung dolus eventualis – bewusste Fahrlässigkeit“.
Ist ein Opfer aufgrund einer Handlung eines Täters zu Tode gekommen, dann stellt sich häufig die für den Täter immens wichtige Frage, ob man ihm wenigstens dolus eventualis nachweisen kann. Der „Berliner Raser“ Fall hat das eindrücklich bewiesen. Wir wollen uns mit diesem Problem anhand einer aktuellen Entscheidung des BGH noch einmal befassen.
Die Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit ist nicht nur für Sie in der Klausur eine Herausforderung – sie ist es auch für die erstinstanzlichen Gerichte. Hier wie dort wird häufig nicht sauber gearbeitet. Das, was der BGH dann beanstandet, wird im Examen durch Ihre Korrektoren beanstandet, weswegen wir uns einmal ansehen wollen, worauf es ankommt.
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